„ Ewiges “ Widerrufsrecht bei Lebens- und Rentenversicherungen
Der EuGH hat dem Versicherungsnehmer die Möglichkeit eröffnet, Versicherungsverträgen, die zwischen dem 29.7.1994 und dem 31.12.2007 abgeschlossen wurden, zu widersprechen, wenn er nicht korrekt belehrt wurde. Der BGH bestätigt sogar eine Widerrufsmöglichkeit für Alt-Verträge